Schule - Oberstufe

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  • So, ich komme ja nächstes Jahr, also dieses Jahr noch in die 11. Klasse :P


    In der Oberstufe zählt halt das mündliche 50% und das schriftliche 50%.


    Bis jetzt habe ich mich immer so durchgemurchelt, stand immer so 3-4 im mündlichen, da es hauptsächlich auf's schriftliche ankam ... nun, das änder sich ja jetzt.


    Hat man eigentlich als Stotterer, ein Recht auf eine bessere Benotung, wenn der Lehrer weiß, dass man halt nicht grad "dumm" ist, sondern es halt nur nicht so ausdrücken kann wie andere? Ich meine, es passiert mir oft, ich weiß die Lösung, bin mir aber nicht sicher, hab dazu noch kaum selbstbewusstsein, und lasse den Finger lieber unten als mich nachher zu "blamieren" - Obwohl sich die Antwort nachher als richtig ausgegebn hat.


    Mhm wollte mal Fragen was man eigentlich so machen kann?
    Mit den jeweiligen Lehrern sprechen oder/und mit den 2 Oberstufenlehrern ?

  • Die Fähigkeit zur mündlichen Artikulation ist kein Prüfungsgegenstand, sondern allenfalls ein Mittel, die zu prüfenden Fähigkeiten zu präsentieren.


    Hinzu kommt, dass Stottern eine vom Gesetzgeber anerkannte Behinderung ist. Daher hat jeder stotternde Schüler einen rechtlichen Anspruch auf den sog. "Nachteilsausgleich". Diese weitestgehend unbekannte Regelung hat keine "bessere Benotung" im Sinn, sondern soll die Möglichkeit einräumen, gleichwertige Leistungen auf eine andere Weise zu erbringen.


    Ein Nachteilsausgleich kann beispielsweise folgende Maßnahmen beinhalten:


    - Der stotternde Schüler darf nur bei Meldung aufgerufen werden.


    - Mündliche Abfragen dürfen nur nach Unterrichtsende mit dem Lehrer unter vier Augen stattfinden.


    - Referate dürfen durch schriftliche Hausarbeiten ersetzt werden.


    etc. pp.


    Formelle Voraussetzung für den Nachteilsausgleich ist seine rechtzeitige Beantragung beim Schulleiter. Dieser entscheidet dann über den Antrag und informiert bei positiver Verbescheidung die Lehrerschaft.


    Materielle Voraussetzung ist das Vorliegen einer Behinderung. Insoweit solltest du dem Antrag ein (fach-)ärztliches Attest beilegen.


    Sofern du eine Vorlage für einen Antrag brauchst, kannst du dich gerne an mich wenden. Wir in Mannheim machen gerade eine Plakataktion zu diesem Thema und halten auch Vorträge an Schulen, um den rechtlichen Rahmen zu beleuchten.



    Gruß,
    Bruce

  • Der Faktor Angst rührt ja gerade vom Stottern her. Das müsste dir doch noch aus deiner Schulzeit bekannt sein, Matze. Man stottert, erntet komische Reaktionen, hat beim nächsten Mal Angst. Beim nächsten Mal stottert man durch die Angst stärker, die Reaktionen werden womöglich ungewöhnlicher. Dadurch ergibt sich ein Teufelskreis, der für einen 17-Jährigen sicherlich nicht zu durchbrechen ist.


    Wurzel des Kreislaufs ist aber nicht das fehlende Selbstbewusstsein oder die Angst, sondern das Stottern, das von Geburt an da ist und für das niemand etwas kann - es ist also, auch im rechtlichen Sinne, eine Behinderung.


    Glücklicherweise ist die Rechtslage da eindeutig.

  • @ BruceWilles


    Kann man es nicht auch im "kleinen" halten? Ich meine, ich will deswegen keinen großen Aufstand machen, da mir das halt irgendwie peinlich ist. Darf es zwar nicht - ist aber so ...


    @
    Matze


    Ich nicht durch das stottern benachteiligt? 8o
    Ich träume mein ganzes Leben schon, nur einmal 1h flüssig ohne Stottern, ohne Angst sprechen zu können. und du wirfst mir vor, dass die Angst zu reden, nicht durch das Stottern hervorgerufen wird? Welcher Stotterer kennt das aus der Schule nicht? Ich bitte dich ... X( *kopfschüttel* :rolleyes:

  • Stottern ist nicht von Geburt da. Babys schreien zunächst wenn sie auf die Welt kommen. Ein sprechendes Neugeborenes gibt es nicht. Und stotterndes schreien gibt es auch nicht. Stottern entsteht im Laufe der Entwicklung. Bei einem Großteil beginnt das Stottern im Alter von 3 bis 4. Bei anderen aber auch später.
    Die Definition von Behinderung: " Es ist von Geburt da und niemand kann was dafür" ist ebenso flasch wie unlogisch.

  • @ dgl-ftw:


    Im Antrag bittet man die Lehrer normalerweise um Diskretion. Deine Mitschüler würden nichts erfahren, wenn man es richtig durchführt.


    Ansonsten musst du dich grundsätzlich zwischen dem Gefühl der Peinlichkeit und einer Benachteiligung wegen deines Stotterns entscheiden. Die Frage ist immer: Was ist wichtiger?

  • Zitat

    ist ebenso flasch wie unlogisch.


    was ist es dann? Eine Krankheit? eher nicht. Man kann es nicht richtig heilen, nur eindämmen.


    Und da es uns im Alltag leben sehr einengt, ist es eine Behinderung! Besonders in der Schule/Job !


    @ Bruce


    Ich denke, ich werde erstmal alles auf mich zukommen lassen. Wenn ich sehe, das klappt nicht, rede ich dann mit den Lehrern ...

  • dgl-ftw:


    Mach dir nichts draus. Christophs Anliegen ist nicht sachlicher Natur, sondern der stete Widerspruch gegen meine Person.


    Er gehört zu den Betroffenen, die sich nie länger als 2 Minuten mit dem eigenen Stottern beschäftigt haben. Sonst wüsste er, dass Stottern durch eine neurologische Fehlfunktion im Sprechzentrum des Gehirns ausgelöst wird, die vererbbar ist und seit Geburt vorhanden ist. Natürlich kommt sie nicht zum Tragen, ehe das Baby nicht mit dem Sprechen beginnt.


    Hier der aktuelle Forschungsstand:
    http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/nano/bstuecke/46183/index.html

  • Lieber BruceWilles !


    Hier ein Auszug aus Deiner zitierten Studie: " Zwar gehen die Forscher davon aus, dass es eine genetische Veranlagung zum Stottern gibt, sie glauben aber, dass ÄUßERE EINFLÜSSE ENTSCHEIDEN, ob es dann tatsächlich zur Sprachstörung kommt. Fünf Prozent aller Kinder beginnen in ihrer Entwicklung zu stottern. In der Pubertät gibt sich diese Störung jedoch meist wieder. Echte Stotterer bleiben nur wenige."


    Wenn Du schon Studien zitierst dann such doch die aus die Deine Meinung unterstützen.
    Diese Studie tut es jedenfalls nicht.


    Stottern kann eine Behinderung sein weil:
    DEFINITION BEHINDERUNG: "Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind.", (Wikipädia)
    und nicht weil:
    "Es ist von Geburt da und niemand kann was dafür." (BruceWilles)


    Deine schriftlichen Beiträge sind der stete Widerspruch.

  • Meine Ausführungen sind für dich der stete Widerspruch, weil es bei dir mit dem Textverständnis hapert.


    Bei denjenigen, die von Stottern betroffen sind, ist Stottern nun einmal von Geburt an da, nämlich durch eine neurologische Funktionsstörung im Gehirn. Ob diese Störung "ausbricht", hängt wiederum von Umweltfaktoren und anderen Ursachen ab. Jedoch ist eine notwendige Bedingung für das Stottern eine Abnormalität im Gehirn.


    Der vorstehend skizzierte Forschungsstand weist auf die Funktionsabweichung hin, die als neurophysiologische Basisstörung umschrieben werden kann. Die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft folgt aus der Bedeutung des Sprechens für die gesellschaftliche Kommunikation. Aus Sicht des Betroffenen wird dies vor allem an Hand der entwickelten Vermeidungsstrategien deutlich. Diese können so weit gehen, dass stotternde Menschen jegliche Kommunikation insbesondere in der Öffentlichkeit zu umgehen versuchen. Das Stottern wirkt sich zunächst als körperliche Beeinträchtigung aus und kann deshalb als körperliche Behinderung eingestuft werden. Mittelbare Folge des Stotterns kann freilich auch eine seelische Behinderung sein. So kann das Stottern zu Stigmatisierung und Isolierung führen, die unter Umständen schwerer wiegen als die eigentliche Sprechbehinderung und womöglich in eine psychische Erkrankung münden. In der Fachliteratur werden diese Folgen auch als sog. zweite Behinderung bezeichnet.


    Rein rechtlich definiert der Gesetzgeber Stottern ja auch als Behinderung. So kann Stottern auf Antrag einen Behindertengrad zwischen 30 und 50% nach sich ziehen.

  • Zitat

    So kann Stottern auf Antrag einen Behindertengrad zwischen 30 und 50% nach sich ziehen.


    8o


    Dann hat man ja sogar Steuervorteile oder?
    Wenigstens etwas "gutes" was man vom Stottern hat :rolleyes:


    @ Bruce & Christoph


    streitet euch nicht :) sagen wir so, es ist eine Behinderung - fertig ;) ohne Begründung etc ;)

  • Bruce,
    Du läßt erfahrungsgemäß kein Fettnäpfchen aus, aber Du bist lernfähig. Deine Zitate- Orgien haben nachgelassen und dafür bin ich Dir sehr dankbar.


    Die Studie sagt aus, dass Stotterer lernfähig sind und bei Stotterern entsprechende neuronale Verknüpfungen erkennbar und messbar werden. Ebenso sagt die Studie aus, dass nach einer entsprechenden Therapie auch neue neuronale Verknüpfungen gebahnt werden können, Stottern also auch wieder verlernt werden kann. Auch das kann natürlich gemessen werden. Das Thema hatten wir doch vor ein paar Wochen schon mal. Eine Disposition ist keine Abnormalität sondern eine Anfälligkeit.
    Ebenso bin ich mir sicher, dass es auch Stotterer gibt, bei denen eine genetische Disposition nicht nachweisbar ist, dass heißt die Disposition ist nur EINE von vielen Ursachen die zum Stottern führen kann.

    Popeln ist nicht der richtige Weg in sich zu gehen.
    Spreche langsam, aber denke schnell.

    2 Mal editiert, zuletzt von Christoph ()

  • Aus der Studie:


    Zitat

    In einem kleinen Areal im Bereich der linken Hirnhälfte war die Faserdichte bei Stotterern im Vergleich zu den normal sprechenden deutlich vermindert.


    Und genau das ist eine Abnormalität. Dass sie sich zurückbilden KANN, steht doch der Tatsache, dass Stottern eine von Geburt an erworbene neurologische Fehlfunktion ist, nicht entgegen.



    Aber in diesem Thread geht es doch gar nicht darum. Hier geht es um folgende Fragen: Gibt es aufgrund Stotterns einen Nachteilsausgleich in der Schule? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bekommt man ihn? Und wie könnte er dann aussehen?

  • Du schreibst:
    " Dass sie sich zurückbilden kann, steht doch der Tatsache, dass Stottern EINE VON GEBURT AN ERWORBENE NEUROLOGISCHE FEHLFUNKTION IST nicht entgegen."


    Den Satz musst Du mir mal erklären. Wie kann etwas von Geburt an erworben sein ? Stottern kann von Geburt an erworben werden - aber nicht sein ! Ab der Geburt beginnt die Phase des Erwerbens, des Bildens, des Lernes einer Fehlfunktion.
    Es ist ein Prozess.

    Popeln ist nicht der richtige Weg in sich zu gehen.
    Spreche langsam, aber denke schnell.

    2 Mal editiert, zuletzt von Christoph ()

  • Zitat

    Original von Christoph
    Den Satz musst Du mir mal erklären. Wie kann etwas von Geburt an erworben sein ?


    Durch Genmutationen und/oder Vererbung. Es werden beispielsweise manchmal Kinder geboren, denen Finger an einer Hand fehlen. Genauso werden Kinder geboren, bei denen - im Gegensatz zum Normalfall - bestimmte Nervenbahnen in Hirnarealen, die für das Sprechen zuständig sind, nicht miteinander verbunden sind. Genau das ist die Basis für das Stottern. Ob nun aus dieser Basis "mehr" wird, nämlich Stottern, entscheiden Faktoren, die bislang unerforscht sind. Tatsache ist jedoch, dass ohne diese anatomischen Fehler Stottern nicht möglich ist.