Die Atem- und Sprechschule, Stotterer-Training, im Folgenden Veranstalter genannt, führt die Seminare gemäß der aktuellen Beschreibung im Seminarprogramm/Internet/Online-Shop durch, geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen des Veranstalters anerkannt.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Anmeldungen/Reservierungen sind schriftlich (per Email, schriftlich per Anmeldeformular oder per Online-Buchung über Internet), telefonisch, oder auch direkt auf dem Postweg an unseren Firmensitz in Lüdenscheid zu richten. Die Berücksichtigung einer telefonischen Reservierung kann nur erfolgen, wenn innerhalb von 5 Tagen nach telefonischer Reservierung eine schriftliche Anmeldung beim Veranstalter eingeht (Verfügbarkeit des Teilnahmeplatzes vorbehalten).
Der Teilnehmer bekommt weitere Unterlagen zur Anmeldung per E-Mail, Fax oder Post zugestellt. Der Teilnehmer kann auch das Anmeldeformular im Downloadbereich der Website des Veranstalters benutzen. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Teilnahmebestätigung (oder per E-Mail). Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag durch die uneingeschränkte schriftliche Annahme durch den Teilnehmer innerhalb einer eventuellen Angebotsbindungsfrist zustande.
2. Rücktritt seitens des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund Seminare bis 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen oder zu verschieben und Änderungen des Seminarinhaltes im Rahmen der Weiterentwicklung vorzunehmen oder, falls eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, vom Vertrag zurückzutreten. Die Änderungen wird der Veranstalter den Teilnehmern unverzüglich mitteilen.
3. Rücktritt seitens des Teilnehmers
Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 10 Werktage vor Beginn des Termins erfolgt. Bereits gezahlte Beträge werden gut geschrieben oder zurück überwiesen.
Geht die schriftliche Rücktrittserklärung später ein, oder erscheint der Teilnehmer nicht ohne Rücktritt, so ist die vereinbarte Vergütung von Teilnehmer in voller Höhe zu bezahlen. Dies gilt nicht für Seminare, die bereits innerhalb 10 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Jeder Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert. Die Daten der teilzunehmenden Personen sind uns jedoch bis spätestens einem Tag vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in diesem Fall pauschal 25,- Euro.
Wenn ein Teilnehmer nach dem ersten Tag das Training nicht fortführen möchte, erstatten wir ihm die Kursgebühr. Übernachtungskosten entstehen in Höhe des tatsächlichen Aufwandes. Für die Unterkünfte und Zimmerreservierungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Seminarhäuser/Unterkünfte.
4. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise des jeweils aktuellen Seminarangebots des Veranstalters zum Zeitpunkt der Anmeldung. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Besonderheiten, Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten sind auf den Internetseiten des Veranstalters ausführlich beschrieben. Die Kosten für Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmer/innen selbst bzw. werden gesondert berechnet. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer das Seminar aus eigenem Wunsch abbricht. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung rechnet der Teilnehmer mit dem Seminarhaus ab. Einzelheiten zu Unterkunft und Verpflegung sowie Zimmerreservierungen hat der Teilnehmer mit dem Seminarhaus selbst abzuklären, soweit es nicht anders in der Seminarbeschreibung vermerkt ist.
Die Rechnungsstellung für die Seminare erfolgt bei Anmeldung. Mit dem Zahlungseingang ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert. Kommt der Teilnehmer im Falle der Vereinbarung von monatlichen Beiträgen mit der Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Sparkasse Lüdenscheid berechnet.
5. Sicherheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Jede/r Seminarteilnehmer/in übernimmt die Verantwortung für sein/ihr Handeln und seine/ihre Erfolge oder Misserfolge selbst.
Teile der Seminare sind sehr intensiv. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass, wenn ärztliche oder psychiatrische Hilfe erforderlich sein sollte oder Zweifel an der Teilnahmefähigkeit bestehen, sich die Teilnehmer/innen an einen Arzt wenden sollten.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, in jedem Fall die Würde aller Gruppenteilnehmer/innen zu wahren und deren persönlichen Probleme nicht an Außenstehende weiterzugeben.
6. Haftung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit/Ausscheiden/Ausfall der Trainer/-innen, höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Seminare. Der Veranstalter wird sich bei Seminarausfällen um ein Ersatzangebot bemühen, das von dem vertraglich abgeschlossenen Anbebot in zeitlicher, inhaltlicher und personeller Form abweichen kann. Der Veranstalter kann außerdem in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
a) Für Schäden des Teilnehmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalters bzw. durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte, oder vorsätzlich durch einfache Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter dem Teilnehmer unbeschränkt.
b) Für Schäden des Teilnehmers, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch und vorhersehbar sind.
c) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
d) In den Fällen von b) und c) ist die Haftung des Veranstalters pro Schadensfall begrenzt.
e) Die Haftung für das Fehlen übernommener Garantien, Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Vorschriften unberührt.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Lüdenscheid.
Stand: 26.03.2013